Die Nachrichtenagentur ddp zitiert den Anwalt der verstorbenen 20-Jährigen, der wegen versuchter Erpressung in der SchülerVZ-Sache in Haft kam. Dabei erhebt der Anwalt Ulrich dost schwere Vorwürfe gegen SchülerVZ: Anwalt: Kein Erpressungsversuch gegen SchülerVZ.
Dost sagte, dass seinem Mandanten durch Mitarbeiter des Unternehmens “ein unbeziffertes Zahlungsangebot gemacht worden sein” soll. In einem solchen Fall hätte dem Anwalt zufolge Zahlungsbereitschaft des Unternehmens vorgelegen, “die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste”. Aus Sicht der Verteidigung stelle sich die Frage, ob das Unternehmen seinem Mandanten “ein Schweigegeld angeboten hat, um das Aufdecken von ‘Sicherheitslücken’ der Plattform in der Öffentlichkeit verhindern zu können”.
Die VZ-Netzwerke weisen diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück. Markus Berger-de León, CEO VZ-Netzwerke: „Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos. Die Beurteilung und Handhabung des Fa